Nach dem § 312k des BGBs ist bei online abgeschlossenen Verträgen ein direkt erreichbarer Kündigungs-Button auf der Website des Anbieters verpflichtend.
In einem Videobeitrag habe ich mir angeschaut, ob und wie es bei einer Auswahl von Fernschulen und Fernhochschulen möglich ist, einen Fernunterrichtsvertrag im Internet über die Website des Anbieters zu kündigen. Die Umsetzung ist da sehr unterschiedlich – von vorbildlich bis (noch) nicht vorhanden.
Betrachtet werden AKAD University, ILS Institut für Lernsysteme, IU Fernstudium, Laudius Akademie, SRH Fernhochschule und Wilhelm Büchner Hochschule.
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