Leichter kündigen, als gesetzlich vorgeschrieben

Der Verbraucherschutz ist im Fernstudium durch das Fernunterrichtsschutzgesetz in Deutschland sehr gut. Dennoch: Wer nach der Probezeit kündigen möchte, hat dazu regulär erstmals zum Ablauf des ersten Studienhalbjahres die Möglichkeit. Und die Probezeit (gesetzlich: zwei Wochen, bei vielen Anbietern: vier Wochen) ist vielen dann doch zu kurz, um sich einen vollumfänglichen Eindruck zu verschaffen.

Hier bietet die IU Internationale Hochschule künftig eine verbraucherfreundlichere Lösung mit einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit im ersten Studienhalbjahr. Hier ist es wünschenswert, dass weitere Hochschulen dem folgen.

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